AktuElly
Die AktuElly ist unsere audiovisulle Schülerzeitung, die online auf unserer Homepage oder unter www.dailymotion.com/Elly-TV abgerufen werden kann.
App: Untis mobile
Unser Vertretungsplan sowie Neuigkeiten sind über Smartphones durch unsere App “Untis Mobile” abrufbar. Die Anmeldung erfolgt über Codes, die die Schülerinnen und Schüler erhalten. Eltern können ebenso auf die Daten zugreifen, wenn sie sich den Zugang mit ihren Kindern teilen.
Arbeitsgemeinschaften
Im Nachmittagsbereich werden zahlreiche kostenfreie AGs angeboten. Eine Anmeldung erfolgt schriftlich über Frau Fischer-Övüc. Die Anmeldung ist ein Schulhalbjahr verbindlich. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Kinder eine Zeugnisbemerkung.
Aufenthalt im Gebäude
Der Aufenthalt im Gebäude kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nur für die Zeit gestattet werden, in der eine Aufsicht gewährleistet ist. Das führt zu folgenden Regelungen:
- Schülerinnen und Schüler dürfen das Gebäude nicht vor 7.45 Uhr betreten.
- Beginnt der Unterricht einer Klasse mit der 2. oder einer späteren Stunde, so darf das Schulgebäude erst fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts (Gongzeichen) betreten werden. Diese Regelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler , die vom Sport- oder Schwimmunterricht kommen.
- In den Springstunden dienen den Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Oberstufenraum und die Cafeteriav als Aufenthaltsort. – Die Ellythek kann ausschließlich als Arbeitsraum genutzt werden.
- Das Gebäude ist in der Regel bis 16:45 Uhr begehbar.
Besucher
Besucher oder Besucherinnen der Schule, wie z.B. Eltern, Schülerinnen und Schüler anderer Schulen, Freundinnen und Freund, u.a., melden sich im Sekretariat an.
Beurlaubungen
Beurlaubungen von Schülerinnen und Schüler werden bei wichtigen Gründen erteilt. Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr insgesamt eine Woche nicht überschreiten. Die Beurlaubung für ein bis zwei Tage erfolgt durch die Klassenleitung oder dir Beratungslehrerinnen und lehrer Längere Beurlaubungen erfolgen über die zuständige Stufenkoordination. Eine Beurlaubung wird mit Hilfe des Formulars im Schulplaner beantragt. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien müssen mindestens vier Wochen vor den Ferien beantragt werden.
BuT
Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck Leistungen über Herrn Schlak beantragen.
Cafeteria
Unsere Cafeteria bietet ein breites Angebot an frisch zubereiteten Backwaren und Getränken. Unser Bäckermeiter Herr Fischer achtet zusammen mit seinem Team auf die ausschließliche Verwendung von biologischen Waren.
Ellythek
Die Schulbücherei (Ellythek) steht allen Schülerinnen und Schüler von 8:00 bis 16:00 Uhr als Selbstlernzentrum und zur kostenlosen Ausleihe von Büchern und Medien nach Vorlage des Schülerausweises offen.
Elternbriefe
In regelmäßigen Abständen verfasst die Schulleitung Elternbriefe, in denen in Rückblick und Ausblick wichtige Ereignisse und Themen dargestellt werden. Die Briefe werden elektronisch als E-Mail versendet.
Elternsprechtage
Die Elternsprechtage dienen der Rückmeldung über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Die Eltern können über ihre Kinder Termine mit den Lehrerinnen und Lehrern vereinbaren, die zur besseren Übersichtlichkeit im Schulplaner zusammengeführt werden können. Hier ist ebenso eine Selbsteinschätzung der Kinder möglich.
Erprobungsstufenkonferenzen
Am Ende jedes Quartals finden in den Klassen 5 und 6 Erprobungsstufenkonferenzen statt, in denen Beobachtungen zur Entwicklung der Schülerinnen und Schüler ausgetauscht und dokumentiert werden.
Essen und Trinken
Offene Getränke in jeglicher Form sowie Lebensmittel, durch die eine Verunreinigung herbeigeführt werden kann (z.B. Kürbiskerne, Sonnenblumenkerne oder Eis) dürfen nicht ins Gebäude mitgenommen werden. In der oben genannten Form in der Cafeteria erworbene Lebensmittel sind in der Cafeteria oder auf dem Schulhof zu verzehren. Getränke und Lebensmittel werden nach Möglichkeit in Mehrwegbehältnissen transportiert. Das Trinken von Wasser ist im Unterricht erlaubt.
Fahrräder
Fahrräder sollen nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden. Sie müssen an- und abgeschlossen sein.
Förderverein
Der Förderverein des Elly-Heuss- Knapp-Gymnasiums wurde 1969 mit dem Ziel gegründet, unserer Schule aus eigener Kraft zu helfen, um so die Ausbildungssituation unserer Kinder zu verbessern. Über Ihren Beitritt würden wir uns freuen.
Fremdsprachen
In der Jahrgangsstufe 7 erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzlichen Unterricht in der zweiten Fremdsprache Latein oder Französisch. Die Wahl erfolgt nach einer Informationsveranstaltung am Ende der Jahrgangsstufe 5.
Ganztagsschule
Wir sind eine Ganztagsschule, da wir der Überzeugung sind, dass sich das Gymnasium in acht Jahren so besser bewerkstelligen lässt. Im Einzelnen heißt dies, dass wir von Montag, Mittwoch und Donnerstag Langtage haben, die Kinder haben von der 1. bis zur 8. Stunde Unterricht, unterbrochen durch eine Mittagspause. Zusätzlich gibt es ein breites Angebot an Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich, sodass ihr Kind täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr betreut werden kann. Aufgaben werden in den Lernzeiten erledigt, die die Hausaufgaben ersetzen.
Hitzefrei
Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. Zumeist werden in diesem Fall Kurzstunden nach folgendem Stundenraster durchgeführt:
- 1. Std. 07:55 – 08:25
- 2. Std. 08:25 – 08:55
- 3. Std. 09:15 – 09:45
- 4. Std. 09:45 – 10:15
- 5. Std. 10:35 – 11:05
- 6. Std. 11:10 – 11:40
- 7. Std. 12:00 – 12:30
- 8. Std. 12:35 – 13:05
Hofdienst
Der Hofdienst wird von allen Klassen im wöchentlichen Wechsel vorgenommen. Die von den Klassenleitungen eingeteilten Schülerinnen und Schüler erledigen ihren Dienst nach den großen Pausen.
IServ
Iserv ist eine sehr leistungsfähige Lernplattform: Hier erfolgt unser gesamter E-Mail-Austausch, Aufgaben werden gestellt und geprüft, Lernergebnisse in Ordnern festgehalten, so dass Schülerinnen und Schüler jederzeit darauf zugreifen können. Der Kalender erlaubt zudem einen Überblick über alle wichtigen Themen.
Klassenarbeiten
In einer Woche dürfen höchsten zwei Klassenarbeiten in den Fächern Mathe, Deutsch, Englisch, Französisch und Latein ausschließlich im Vormittagsbereich geschrieben werden. Diese Regelungen gelten nicht bei Nachschreibearbeiten.
Klassenbuch
Unsere Klassenbücher werden digital geführt. Nicht nur die Unterrichtsinhalte, sondern auch Hausaufgaben, Verspätungen, Abwesenheiten und sonstige Eintragungen werden digital gespeichert und zusammengeführt. Die Verantwortung der Führung liegt bei der Klassenleitung.
Klassenfahrten
Klassenfahrten finden zeitgleich zu der Projektwoche in der Woche vor den Herbstferien statt. Die Jahrgangsstufe 6 fährt in der Regel nach Borkum, die Jahrgangsstufe 9 nach Berlin und die Oberstufe zu verschiedenen europäischen Zielen.
Klassenpflegschaft
Zu Beginn jedes Schuljahres treffen sich alle Eltern einer Klasse zusammen mit der Klassenleitung, beraten über Angelegenheiten der Klasse und wählen die oder den Klassenpflegschaftsvorsitzende/n. Aus der Reihe dieser Vertreter werden in der Schulpflegschaft ein oder eine Schulpflegschaftsvorsitzende/r gewählt, die zusammen mit fünf weiteren Mitgliedern die Eltern in der Schulkonferenz vertreten.
Kleidung in der Schule
Unsere Schule ist ein öffentlicher Ort, an dem wir frei über die Wahl unserer Kleidung entscheiden dürfen, wenn eine Voraussetzung erfüllt wird:
Die Kleidung ist einer Bildungseinrichtung angemessen.
Unter angemessener Kleidung wird verstanden:
- Die Kleidung ist sauber.
- Die Kleidung ist frei von Aufdrucken, die nicht in Einklang mit grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung stehen bzw. Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen.
- Leggings sind nur erlaubt, wenn eine kurze Hose, ein Rock oder ein langes Oberteil darüber ist.
- Sportliche Kleidung ist erlaubt, wenn auf Trainingsanzug, Muscle-Shirt bzw. bauchfreies Shirt oder Jogginghose bzw. kurze Sporthose verzichtet wird.
- Ist das nicht der Fall, werden Schülerinnen und Schüler aufgefordert, ihre Kleidung zu wechseln und bis dahin des Unterrichts verwiesen.
Lernzeiten
Die Hausaufgaben werden durch sogenannte Lernzeiten ersetzt. Übungs- und Vertiefungsaufgaben werden nun in jeweils bis zu 3 Schulstunden pro Woche in der Schule erledigt. Unterstützung erhalten unsere Schülerinnen und Schüler durch die jeweilige Aufsichtsperson. Die Aufgaben erhalten die Schülerinnen und Schüler durch die App “Untis Mobile”. Die Anwesenheit wird im Wochenkalender des Schulplaners vermerkt – gegebenenfalls können hier auch Bemerkungen eintragen werden. Die Erledigung der Wochenaufgabe kontrolliert die jeweilige Fachlehrkraft.
Mensa
In der Mittagspause gehen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 im Klassenverband in der Mensa essen. Hier gibt es ein aus eigener Herstellung frisch zubereitetes Essensangebot in Buffetform, das aus biologischem Anbau stammt.
Mensa-Verein
Die Mensa sowie die Cafeteria werden vom Mensaverein getragen.
Mobiltelefone
Elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone sind grundsätzlich mit dem Betreten des Schulgebäudes nicht offen sichtbar bei sich zu führen. Sie müssen ausgeschaltet werden und in der Schultasche aufzubewahren. Schülerinnen und Schüler ist es erlaubt in der Mittagspause auf dem Schulhof zu telefonieren, Schülerinnen und Schüler der SII in ihren Freistunden. In den übrigen Pausen ist die Nutzung untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Bereiche: Alle Ebenen im Glastreppenhaus, die Cafeteria und der Oberstufenraum. Lehrerinnen und Lehrer nutzen für ihre Telefonate das Lehrerzimmer und die Verwaltungsbereiche.
Elektronische Kommunikationsmittel können grundsätzlich im Unterricht als Unterrichtsmittel verwendet werden. Dieses geschieht ausschließlich durch Anordnung der Lehrerinnen und Lehrer.
Sollte in dringenden Fällen die Benutzung des Mobiltelefons für ein Telefonat notwendig werden, so ist durch die Schülerinnen ode den Schüler zunächst eine mündliche Erlaubnis bei einer Lehrkraft einzuholen.
Während einer Klassenarbeit oder Klausur ist die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder von Geräten zur Speicherung von Daten (z. B. Mobiltelefone, Tablett, MP3-Player) im Prüfungsraum – auch in ausgeschaltetem Zustand – nicht gestattet und wird als Täuschungsversuch gewertet! Die Geräte werden zusammen mit Jacken und Taschen an zentraler Stelle vorne im Prüfungsraum deponiert und erst nach der Klausur wieder in Besitz genommen.
Die Veröffentlichung von schulischen Ton- oder Bildaufnahmen im Internet ist ausschließlich mit Zustimmung der Personen und mit Zustimmung der Schulleitung erlaubt.
Bei Regelverstoß werden die entsprechenden Geräte eingezogen. Sie werden gegen Vorlage des Schul- oder Personalausweises und der schriftlichen Bestätigung diesen Regelverstoß zu unterlassen, am Ende des Unterrichtstages im Sekretariat zurückgegeben.
Geräte von Schülerinnen und Schüler, die zum zweiten Mal innerhalb eines Schuljahres eingezogen werden, können nur von Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Bei dreimaligem Einzug spricht die Schulleitung ein einwöchiges Verbot der Mitführung eines elektronischen Kommunikationsmittels aus. Bei einem weiteren Einzug wird die Handynutzung bis zum Ende des Schuljahres untersagt.
Orchester
Unser Orchester tritt unter der Leitung von Peter Stockschläder auf vielen unseren Schulveranstaltungen auf.
Pausen
In den großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich nach draußen, die Lehrkraft schließt die Klassen- und Fachräume ab. Die Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich den kürzesten Weg zum Ausgang auf den Schulhof, um das Unfallrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Alle Lehrerinnen und Lehrer tragen gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung dieser Regelung.
In den 5-Minuten-Pausen schließt die Fachlehrkraft den Fachraum ab, sofern sie nicht mit der Lerngruppe im Raum verbleibt. Das gilt auch für einen Klassenraum, wenn dort kein anschließender Unterricht stattfindet.
Vor dem Abschließen versichert sich die Lehrkraft, dass der Raum in ordentlichem Zustand verlassen wird. Das bedeutet insbesondere, dass der Raum gefegt ist, die Fenster geschlossen sind und die Tafel gewischt ist. Beim Klassenunterricht stellen die Klassen sicher, dass der eigene Klassenraum nach der letzten Unterrichtsstunde in diesem Raum gefegt wird und dass die Stühle hochgestellt werden. In jeder Klasse sorgen zwei Schülerinnen und Schüler für den Tafel- und Ordnungsdienst (Säubern und Lüften des Raumes). Tafel- und Ordnungsdienst werden namentlich in WebUntis vermerkt. Nach dem Kursunterricht werden die Stühle im Raum hochgestellt, der Raum gefegt und die Tafel gesäubert. Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen Fachlehrerinnen und -lehrer.
Die Aufenthaltsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in den großen Pause sind die Pausenhöfe, die Cafeteria, das Elly-In und für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe der Oberstufenraum. Spezielle Regelungen ordnen den Aufenthalt in diesen Räumen.
“Regenpausen” werden durch ein zusätzliches Gongzeichen bekannt gegeben. Klassenräume bleiben bzw. werden geöffnet. Alle Schülerinnen und Schüler verbleiben im Schulgebäude, die Außenaufsicht der Lehrkräfte unterstützt die Aufsichten im Gebäude.
Die großen Pausen dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Daher sind in der zweiten großen Pause (11:15-11:35 Uhr) das Lehrerzimmer und die Beratungsbüros geschlossen. In der ersten und dritten großen Pause können die Lehrerinnen und Lehrer gerne bei Fragen angesprochen werden.
Ballspiele mit Softbällen auf dem Schulhof sind bei entsprechender Rücksichtnahme der Schülerinnen und Schüler gewünscht. Ballspiele mit Hartbällen sind nur auf den Spielfeldern vor und hinter der Sporthalle erlaubt, an allen anderen Orten verboten.
Projektwoche
Während der Fahrtenwoche (Klassenfahrten), in der Woche vor den Herbstferien, wird die Jahrgangsstufe 5 ein Theaterprojekt durchführen.
Projektwoche
Während der Fahrtenwoche, in der Woche vor den Herbstferien, wird die einezelnen Jahrgangsstufen eine Projektwoche durchführen, die Jahrgangsstufe 5 beispielsweise ein Theaterprojekt.
Rauchen
Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Sachschäden
Unfälle, Verletzungen und Sachschäden sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Bei mutwilliger Beschädigung von schulischen Einrichtungen oder Gegenständen der Schule, werden die Schadensverursacher zu Ersatzleistungen herangezogen. Bei mutwillig groben Beschädigungen oder Verunreinigungen wird neben den Konsequenzen nach §53 Schulgesetz NRW eine Anzeige erstellt. Dazu gehören auch die Beschriftung bzw. Beschädigung von Mobiliar und Büchern im Schuleigentum.
Sauberkeit im Schulgebäude
Alle sind mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück.
Im Schulgebäude und in den Sporthallen ist Kaugummi kauen untersagt. Permanent-Filzschreiber dürfen nicht mitgeführt werden, denn sowohl unsachgemäß entsorgte Kaugummis als auch die Permanent-Filzschreiber verursachen die größten Verunreinigungen innerhalb der Schule.
Alle Schülerinnen und Schüler sind mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück. Alle Schülerinnen und Schüler sorgen deshalb für Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, in den Fluren und Treppenhäusern und auf dem Schulgelände. Abfälle sind in die Papierkörbe und Abfallbehälter zu werfen. Die gärtnerischen Anlagen sind zu schonen.
Schließfächer
Schließfächer kann man über die Firma Astra anmieten. Anmeldungen über das Sekretariat.
Schriftliche Übungen
Dies sind Tests von einem Umfang von ungefähr 20 Minuten, die Inhalte der letzten Stunden abfragen und in die Note der sonstigen Mitarbeit einfließen. Am Tag einer Klassenarbeit dürfen diese nicht geschrieben werden.
Schulbücher
Neben einem von den Erziehungsberechtigten getragenem Eigenanteil werden die Schulbücher kostenfrei abgegeben. Für den Eigenanteil empfehlen wir Ihnen, an der Sammelbestellung der Schule teilzunehmen. Sie ersparen sich dadurch weitere Mühen und unterstützen durch die Sammelbestellung den Förderverein unserer Schule, dem vom Buchhandel Rabatte eingeräumt werden. Herr Hennig-Scheifes verwaltet die Aus- und Rückgabe der Schulbücher. Die Ausgabe erfolgt durch den Schülerausweis.
Schuleuro
Zur Finanzierung von Anschaffungen, die unseren Schülerinnen und Schülern dient und die durch städtische Mittel nicht abgedeckt werden, sammeln wir jedes Schuljahr 18€ zusammen mit 12€ für die Toilettenaufsicht ein, also insgesamt 30€ (Schuleuro). Haben Eltern mehrere Kinder an unserer Schule, vermindert sich der Betrag.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste beschlussfähige Gremium der Schule. In ihr sind Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter paritätisch vertreten.
Sekretariat
Die Sprechzeit für Schülerinnen und Schüler im Sekretariat ist auf die Zeit in den Pausen und am Montag, Mittwoch und Donnerstag auf die 5. und 6. Stunde und am Dienstag und Freitag auf die 7. Stunde beschränkt.
Am Ende eines Schultages (Montag, Mittwoch, Donnerstag nach der 8. Stunde und Dienstag, Freitag nach der 6. Stunde) können eingezogene elektronische Geräte gegen Vorlage des Schülerausweises abgeholt werden.
Nur in dringenden Fällen (z.B. Erkrankung) darf das Sekretariat außerhalb der angegebenen Zeiten betreten werden.
Anrufe erkrankter Schüler*innen bei ihren Eltern erfolgen ausschließlich durch das Personal im Sekretariat.
Alle Personen betreten das Sekretariat einzeln.
Streitschlichter
Ältere Schülerinnen und Schüler werden zu Streitschlichtern ausgebildet, sodass sie ihren Mitschülern bei Lösen von Streitigkeiten helfen können.
Toilettenaufsicht
Um allen saubere Toiletten bieten zu können, haben wir eine Toilettenaufsicht angestellt. Frau Schneider wird über die zusammen mit dem Schuleuro eingesammelten Gelder in Höhe von 12€ pro Schüler finanziert (1€/Monat).
Übergangs-Coaches
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 dienen ihren neuen Mitschülerinnen und Mitschüler der neuen fünften Klassen als Ansprechpartner und Betreuer.
Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Damit der Beginn des Unterrichts nicht gestört wird, sollen mit dem Gongzeichen zum Stundenanfang die Türen der Klassenräume geschlossen werden. Schülerinnen und Schüler warten auf dem Flur, bis die Lehrkraft erscheit. Erscheint die Fachlehrkraft nach fünf Minuten nicht, so meldet sich das Klassensprecherteam im Sekretariat.
Verlassen des Schulgrundstücks
Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aus aufsichts- und versicherungsrechtlichen Gründen verboten. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, denen die Erlaubnis erteilt wurde, dürfen in Freistunden und Pausen das Schulgrundstück verlassen.
Verspätungen
Nach dem Schulgesetz sind Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler zur pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Pünktlichkeit ist darüber hinaus ein Gebot der Höflichkeit und Rücksicht gegenüber den anderen Lehrenden und Lernenden.
Bei Verspätungen in der Erprobungs- und Mittelstufe gelten folgende Regelungen für ein Schulhalbjahr:
- 1. Verspätung: Begründung und mündliche Entschuldigung
- 2. Verspätung: Ermahnung der Schülerinnen, des Schülers
- 3. Verspätung: Information an die Eltern durch die Klassenleitung und schriftlicher Tadel
- ab 4. Verspätung: Gespräch mit einem Mitglied der Schulleitung, ggf. eine Ordnungsmaßnahme
Vertretungsplan
Der Vertretungsplan hängt im Altbau aus und ist auch über unsere App “Untis Mobil” abrufbar.
Wasserspender
Die Schule verfügt über einen Wasserspender, der von allen Schülerinnen und Schüler kostenfrei genutzt werden kann. Er wird halbjährlich gewartet und steht im Aufenthaltsraum der Oberstufe.
WebUntis
Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten erhalten über
WebUntis via Web und unterwegs auf dem Smartphone oder Tablet Zugriff auf den aktuellen Stunden- und Vertretungsplan und können so über Änderungen schnell informiert werden.
Wertgegenstände
Um Diebstählen vorzubeugen, sollen Wertgegenstände nicht unnötigerweise in die Schule mitgenommen werden, da eine Haftung ausgeschlossen ist. In den Sportanlagen sind Uhren und Geldbörsen den Sportlehrkräften zur Aufbewahrung zu übergeben.
Gefundene Wertgegenstände werden im Sekretariat abgegeben, müssen dann aber beim Hausmeister abgeholt werden.