Schul-ABC

AktuElly
Die AktuElly ist unsere audio­visulle Schü­lerzei­tung, die online auf unserer Homepage oder unter www.daily­motion.com/Elly-TV abge­rufen werden kann.

App: Untis mobile
Unser Ver­tre­tungs­plan sowie Neuig­keiten sind über Smart­phones durch unsere App “Untis Mobile” abrufbar. Die Anmel­dung erfolgt über Codes, die die Schülerinnen und Schüler erhalten. Eltern können ebenso auf die Daten zugreifen, wenn sie sich den Zugang mit ihren Kindern teilen.

Arbeits­gemein­schaften
Im Nach­mittags­bereich werden zahl­reiche kosten­freie AGs ange­boten. Eine Anmel­dung erfolgt schrift­lich über Frau Fischer-Övüc. Die Anmel­dung ist ein Schul­halbjahr verbind­lich. Nach erfolg­reicher Teil­nahme erhalten die Kinder eine Zeug­nis­bemer­kung.

Aufenthalt im Gebäude
Der Aufenthalt im Gebäude kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nur für die Zeit gestattet werden, in der eine Aufsicht gewährleistet ist. Das führt zu folgenden Regelungen:

  • Schülerinnen und Schüler dürfen das Gebäude nicht vor 7.45 Uhr betreten.
  • Beginnt der Unterricht einer Klasse mit der 2. oder einer späteren Stunde, so darf das Schulgebäude erst fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts (Gongzeichen) betreten werden. Diese Regelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler , die vom Sport- oder Schwimmunterricht kommen.
  • In den Springstunden dienen den Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Oberstufenraum und die Cafeteriav als Aufenthaltsort. – Die Ellythek kann ausschließlich als Arbeitsraum genutzt werden.
  • Das Gebäude ist in der Regel bis 16:45 Uhr begehbar.

Besucher
Besucher oder Besucherinnen der Schule, wie z.B. Eltern, Schülerinnen und Schüler anderer Schulen, Freundinnen und Freund, u.a., melden sich im Sekretariat an.

Beurlaubungen
Beurlau­bungen von Schüler­innen und Schüler werden bei wichtigen Gründen erteilt. Die Dauer der Beur­laubung soll je Schuljahr ins­gesamt eine Woche nicht über­schreiten. Die Beurlau­bung für ein bis zwei Tage erfolgt durch die Klassen­leitung oder dir Beratungs­lehrerinnen und lehrer Längere Beurlau­bungen erfolgen über die zu­ständige Stufenkoordination. Eine Beurlau­bung wird mit Hilfe des Formulars im Schul­planer beantragt. Beurlau­bungen vor oder nach den Ferien müssen mindestens vier Wochen vor den Ferien beantragt werden.

BuT
Seit 2011 haben Kinder und Jugend­liche aus ein­kommens­schwä­che­ren Familien einen verbes­serten Anspruch auf Bildung und gesell­schaft­liche Teilhabe und können zu diesem Zweck Leist­ungen über Herrn Schlak bean­tragen.

Cafe­teria
Unsere Cafe­teria bietet ein breites Angebot an frisch zuberei­teten Back­waren und Ge­trän­ken. Unser Bäckermeiter Herr Fischer achtet zusammen mit seinem Team auf die aus­schließ­liche Verwen­dung von biolo­gischen Waren.

Ellythek
Die Schul­bücherei (Ellythek) steht allen Schüler­innen und Schüler von 8:00 bis 16:00 Uhr als Selbst­lern­zentrum und zur kosten­losen Ausleihe von Büchern und Medien nach Vorlage des Schüler­auswei­ses offen.

Eltern­briefe
In regel­mäßigen Ab­ständ­en verfasst die Schul­leitung Eltern­briefe, in denen in Rück­blick und Ausblick wichtige Ereig­nisse und Themen darge­stellt werden. Die Briefe werden elektro­nisch als E-Mail versendet.

El­tern­sprech­tage
Die Eltern­sprech­tage dienen der Rück­meldung über den Leis­tungs­stand der Schüler­innen und Schüler. Die Eltern können über ihre Kinder Termine mit den Lehrer­innen und Lehrern verein­baren, die zur besseren Übersicht­lichkeit im Schul­planer zusammen­geführt werden können. Hier ist ebenso eine Selbst­einschätzung der Kinder möglich.

Erpro­bungs­stufen­kon­feren­zen
Am Ende jedes Quartals finden in den Klassen 5 und 6 Erpro­bungs­stufen­kon­feren­zen statt, in denen Beob­achtung­en zur Entwick­lung der Schüler­innen und Schüler ausge­tauscht und dokumen­tiert werden.

Essen und Trinken
Offene Getränke in jeglicher Form sowie Lebens­mittel, durch die eine Verun­reinigung herbei­geführt werden kann (z.B. Kürbiskerne, Sonnen­blumenkerne oder Eis) dürfen nicht ins Gebäude mitge­nommen werden. In der oben genannten Form in der Cafe­teria erworbene Lebens­mittel sind in der Cafeteria oder auf dem Schul­hof zu verzehren. Getränke und Lebens­mittel werden nach Möglich­keit in Mehrweg­behältnissen transportiert. Das Trinken von Wasser ist im Unterricht erlaubt.

Fahrräder
Fahrräder sollen nur in den dafür vorgesehenen Fahrrad­ständern abgestellt werden. Sie müssen an- und abge­schlossen sein.

Förder­verein
Der Förder­verein des Elly-Heuss- Knapp-Gymna­siums wurde 1969 mit dem Ziel gegrün­det, unserer Schule aus eigener Kraft zu helfen, um so die Aus­bil­dungs­situa­tion unserer Kinder zu ver­bessern. Über Ihren Beitritt würden wir uns freuen.

Fremd­sprachen
In der Jahr­gangs­stufe 7 erhalten die Schüler­innen und Schüler zusätz­lichen Unter­richt in der zweiten Fremd­sprache Latein oder Fran­zö­sisch. Die Wahl erfolgt nach einer Infor­mations­veran­staltung am Ende der Jahr­gangs­stufe 5.

Ganztags­schule
Wir sind eine Ganztags­schule, da wir der Über­zeu­gung sind, dass sich das Gym­nasium in acht Jahren so besser be­werk­stel­ligen lässt. Im Ein­zelnen heißt dies, dass wir von Montag, Mittwoch und Donnerstag Langtage haben, die Kinder haben von der 1. bis zur 8. Stunde Unter­richt, unter­brochen durch eine Mittags­pause. Zusätz­lich gibt es ein breites Angebot an Arbeits­gemein­schaften im Nach­mittags­bereich, sodass ihr Kind täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr betreut werden kann. Aufgaben werden in den Lern­zeiten erledigt, die die Haus­auf­gaben ersetzen.

Hitzefrei
Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. Zumeist werden in diesem Fall Kurzstunden nach folgendem Stundenraster durchgeführt:

  • 1. Std. 07:55 – 08:25
  • 2. Std. 08:25 – 08:55
  • 3. Std. 09:15 – 09:45
  • 4. Std. 09:45 – 10:15
  • 5. Std. 10:35 – 11:05
  • 6. Std. 11:10 – 11:40
  • 7. Std. 12:00 – 12:30
  • 8. Std. 12:35 – 13:05

Hof­dienst
Der Hof­dienst wird von allen Klassen im wöchent­lichen Wechsel vorge­nommen. Die von den Klas­sen­leitun­gen einge­teil­ten Schüler­innen und Schüler erle­digen ihren Dienst nach den großen Pausen.

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IServ
Iserv ist eine sehr leistungsfähige Lernplattform: Hier erfolgt unser gesamter E-Mail-Austausch, Aufgaben werden gestellt und geprüft, Lernergebnisse in Ordnern festgehalten, so dass Schülerinnen und Schüler jederzeit darauf zugreifen können. Der Kalender erlaubt zudem einen Überblick über alle wichtigen Themen.

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Klassen­arbeiten
In einer Woche dürfen höchsten zwei Klassen­arbeiten in den Fächern Mathe, Deutsch, Englisch, Fran­zö­sisch und Latein aus­schließ­lich im Vor­mittags­bereich ge­schrie­ben werden. Diese Rege­lungen gelten nicht bei Nach­schreibe­arbeiten.

Klassen­buch
Unsere Klassen­bücher werden digital geführt. Nicht nur die Unterrichts­inhalte, sondern auch Haus­aufgaben, Ver­spätungen, Abwesen­heiten und sonstige Eintra­gungen werden digital gespeichert und zusammengeführt. Die Verant­wortung der Führung liegt bei der Klassen­leitung.

Klassen­fahrten
Klassen­fahrten finden zeit­gleich zu der Projekt­woche in der Woche vor den Herbst­ferien statt. Die Jahr­gangs­stufe 6 fährt in der Regel nach Borkum, die Jahr­gangs­stufe 9 nach Berlin und die Ober­stufe zu verschie­denen euro­päischen Zielen.

Klas­senpfleg­schaft
Zu Beginn jedes Schul­jahres treffen sich alle Eltern einer Klasse zusammen mit der Klassen­leitung, beraten über Ange­legen­heiten der Klasse und wählen die oder den Klassen­pfleg­schafts­vorsit­zende/n. Aus der Reihe dieser Ver­tre­ter werden in der Schul­pfleg­schaft ein oder eine Schul­pfleg­schafts­vorsit­zende/r gewählt, die zusammen mit fünf weiteren Mitglie­dern die Eltern in der Schul­konfe­renz ver­treten.

Kleidung in der Schule
Unsere Schule ist ein öffent­licher Ort, an dem wir frei über die Wahl unserer Kleidung ent­scheiden dürfen, wenn eine Voraus­setzung erfüllt wird:
Die Kleidung ist einer Bildungs­einrichtung angemessen.
Unter ange­messener Kleidung wird ver­standen:

  • Die Kleidung ist sauber.
  • Die Kleidung ist frei von Aufdrucken, die nicht in Einklang mit grund­legenden Normen des Grund­gesetzes und der Landes­verfassung stehen bzw. Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen.
  • Leggings sind nur erlaubt, wenn eine kurze Hose, ein Rock oder ein langes Oberteil darüber ist.
  • Sport­liche Kleidung ist erlaubt, wenn auf Trainings­anzug, Muscle-Shirt bzw. bauch­freies Shirt oder Jogging­hose bzw. kurze Sport­hose verzichtet wird.
  • Ist das nicht der Fall, werden Schüleri­nnen und Schüler aufgefordert, ihre Kleidung zu wechseln und bis dahin des Unterrichts verwiesen.

Lern­zeiten
Die Haus­auf­gaben werden durch soge­nannte Lern­zeiten ersetzt. Übungs- und Ver­tief­ungs­aufgaben werden nun in jeweils bis zu 3 Schul­stunden pro Woche in der Schule erledigt. Unter­stützung erhalten unsere Schülerinnen und Schüler durch die jewei­lige Auf­sichts­person. Die Aufgaben erhalten die Schüler­innen und Schüler durch die App “Untis Mobile”. Die Anwe­sen­heit wird im Wochen­kalender des Schul­planers vermerkt – gegeben­enfalls können hier auch Bemerk­ungen ein­tragen werden. Die Er­ledi­gung der Wochen­aufgabe kontrol­liert die jewei­lige Fachlehr­kraft.

Mensa
In der Mittags­pause gehen alle Schüler­innen und Schüler der Jahr­gangs­stufen 5 und 6 im Klassen­verband in der Mensa essen. Hier gibt es ein aus eigener Her­stell­ung frisch zuberei­tetes Essens­angebot in Buffet­form, das aus biolo­gischem Anbau stammt.

Mensa-Verein
Die Mensa sowie die Cafe­teria werden vom Mensa­verein getragen.

Mobiltelefone
Elektro­nische Kommunikations­mittel wie Mobil­telefone sind grundsätzlich mit dem Betreten des Schul­gebäudes nicht offen sichtbar bei sich zu führen. Sie müssen ausge­schaltet werden und in der Schul­tasche aufzubewahren. Schülerinnen und Schüler ist es erlaubt in der Mittagspause auf dem Schulhof zu telefonieren, Schülerinnen und Schüler der SII in ihren Frei­stunden. In den übrigen Pausen ist die Nutzung untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Bereiche: Alle Ebenen im Glastreppenhaus, die Cafeteria und der Oberstufenraum. Lehrer­innen und Lehrer nutzen für ihre Telefonate das Lehrerzimmer und die Verwaltungsbereiche.
Elektronische Kommunikations­mittel können grund­sätzlich im Unter­richt als Unterrichts­mittel verwendet werden. Dieses geschieht ausschließ­lich durch An­ordnung der Lehrer­innen und Lehrer.
Sollte in dringenden Fällen die Benutzung des Mobil­telefons für ein Telefonat notwendig werden, so ist durch die Schüler­innen ode den Schüler zunächst eine münd­liche Erlaubnis bei einer Lehr­kraft einzuholen.
Während einer Klassen­arbeit oder Klausur ist die Benutzung oder die Mit­führung elektronischer Kommunikations­mittel oder von Geräten zur Speicherung von Daten (z. B. Mobil­telefone, Tablett, MP3-Player) im Prüfungs­raum – auch in ausge­schaltetem Zustand – nicht gestattet und wird als Täuschungs­versuch gewertet! Die Geräte werden zusammen mit Jacken und Taschen an zentraler Stelle vorne im Prüfungs­raum deponiert und erst nach der Klausur wieder in Besitz genommen.
Die Veröffent­lichung von schulischen Ton- oder Bild­aufnahmen im Internet ist aus­schließlich mit Zu­stimmung der Personen und mit Zustimmung der Schul­leitung erlaubt.
Bei Regel­verstoß werden die entsprechenden Geräte eingezogen. Sie werden gegen Vorlage des Schul- oder Personal­ausweises und der schriftlichen Bestätigung diesen Regelverstoß zu unterlassen, am Ende des Unterrichts­tages im Sekre­tariat zurückgegeben.
Geräte von Schüler­innen und Schüler, die zum zweiten Mal innerhalb eines Schuljahres eingezogen werden, können nur von Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Bei dreimaligem Einzug spricht die Schul­leitung ein einwöchiges Verbot der Mit­führung eines elektronischen Kommunikations­mittels aus. Bei einem weiteren Einzug wird die Handy­nutzung bis zum Ende des Schuljahres untersagt.

Orches­ter
Unser Orchester tritt unter der Leitung von Peter Stock­schläder auf vielen unseren Schul­veran­stal­tun­gen auf.

Pausen
In den großen Pausen begeben sich alle Schüler­innen und Schüler unverzüglich nach draußen, die Lehrkraft schließt die Klassen- und Fachräume ab. Die Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich den kürzesten Weg zum Ausgang auf den Schulhof, um das Unfallrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Alle Lehrer­innen und Lehrer tragen gemeinsame Verant­wortung für die Umsetzung dieser Regelung.
In den 5-Minuten-Pausen schließt die Fachlehr­kraft den Fachraum ab, sofern sie nicht mit der Lerngruppe im Raum verbleibt. Das gilt auch für einen Klassenraum, wenn dort kein anschließender Unterricht stattfindet.
Vor dem Ab­schließen versichert sich die Lehrkraft, dass der Raum in ordentlichem Zustand verlassen wird. Das bedeutet insbesondere, dass der Raum gefegt ist, die Fenster geschlossen sind und die Tafel gewischt ist. Beim Klassen­unterricht stellen die Klassen sicher, dass der eigene Klassenraum nach der letzten Unterrichts­stunde in diesem Raum gefegt wird und dass die Stühle hochgestellt werden. In jeder Klasse sorgen zwei Schülerinnen und Schüler für den Tafel- und Ordnungsdienst (Säubern und Lüften des Raumes). Tafel- und Ordnungs­dienst werden namentlich in WebUntis vermerkt. Nach dem Kurs­unterricht werden die Stühle im Raum hochgestellt, der Raum gefegt und die Tafel gesäubert. Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen Fachlehrerinnen und -lehrer.
Die Aufenthalts­möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in den großen Pause sind die Pausenhöfe, die Cafeteria, das Elly-In und für die Schüler­innen und Schüler der Oberstufe der Ober­stufenraum. Spezielle Regelungen ordnen den Aufenthalt in diesen Räumen.
“Regen­pausen” werden durch ein zusätzliches Gongzeichen bekannt gegeben. Klassenräume bleiben bzw. werden geöffnet. Alle Schüler­innen und Schüler verbleiben im Schulgebäude, die Außenaufsicht der Lehrkräfte unterstützt die Aufsichten im Gebäude.
Die großen Pausen dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Daher sind in der zweiten großen Pause (11:15-11:35 Uhr) das Lehrerzimmer und die Beratungsbüros geschlossen. In der ersten und dritten großen Pause können die Lehrerinnen und Lehrer gerne bei Fragen angesprochen werden.
Ballspiele mit Softbällen auf dem Schulhof sind bei entsprechender Rücksicht­nahme der Schüler­innen und Schüler gewünscht. Ballspiele mit Hart­bällen sind nur auf den Spiel­feldern vor und hinter der Sport­halle erlaubt, an allen anderen Orten verboten.
Projekt­woche
Während der Fahrten­woche (Klassen­fahrten), in der Woche vor den Herbst­ferien, wird die Jahr­gangs­stufe 5 ein Theaterprojekt durch­führen.

Projektwoche
Während der Fahrten­woche, in der Woche vor den Herbst­ferien, wird die einezelnen Jahrgangs­stufen eine Projekt­woche durchführen, die Jahrgangs­stufe 5 beispiels­weise ein Theaterprojekt.

Rauchen
Das Rauchen ist im Schul­ge­bäude und auf dem Schul­ge­lände nicht gestattet.

Sachschäden
Unfälle, Verletzungen und Sach­schäden sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Bei mutwilliger Beschädigung von schulischen Einrichtungen oder Gegenständen der Schule, werden die Schadens­verursacher zu Ersatz­leistungen herangezogen. Bei mutwillig groben Beschädigungen oder Verunreinigungen wird neben den Konsequenzen nach §53 Schulgesetz NRW eine Anzeige erstellt. Dazu gehören auch die Be­schriftung bzw. Be­schädigung von Mobiliar und Büchern im Schuleigentum.

Sauberkeit im Schulgebäude
Alle sind mitverant­wortlich für die Sauber­keit im Schul­gebäude und auf dem Schul­grundstück.
Im Schul­gebäude und in den Sport­hallen ist Kaugummi kauen untersagt. Permanent-Filzschreiber dürfen nicht mitgeführt werden, denn sowohl unsach­gemäß entsorgte Kaugummis als auch die Permanent-Filzschreiber verursachen die größten Verun­reinigungen innerhalb der Schule.
Alle Schüler­innen und Schüler sind mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück. Alle Schülerinnen und Schüler sorgen deshalb für Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz, in den Unterrichts­räumen, in den Fluren und Treppen­häusern und auf dem Schul­gelände. Abfälle sind in die Papier­körbe und Abfall­behälter zu werfen. Die gärtnerischen Anlagen sind zu schonen.

Schließ­fächer
Schließ­fächer kann man über die Firma Astra anmieten. Anmel­dungen über das Sekre­tariat.

Schrift­liche Übungen
Dies sind Tests von einem Umfang von ungefähr 20 Minuten, die Inhalte der letzten Stunden abfragen und in die Note der sons­tigen Mitar­beit ein­fließen. Am Tag einer Klassen­arbeit dürfen diese nicht ge­schrie­ben werden.

Schul­bücher
Neben einem von den Erzieh­ungsbe­rechtig­ten getra­genem Eigen­anteil werden die Schul­bücher kosten­frei abge­geben. Für den Eigen­anteil empfeh­len wir Ihnen, an der Sammel­bestel­lung der Schule teil­zu­nehmen. Sie ersparen sich dadurch weitere Mühen und unter­stützen durch die Sammel­bestel­lung den Förder­verein unserer Schule, dem vom Buch­handel Rabatte einge­räumt werden. Herr Hennig-Scheifes ver­wal­tet die Aus- und Rückgabe der Schul­bücher. Die Ausgabe erfolgt durch den Schüler­ausweis.

Schul­euro
Zur Finan­zierung von Anschaf­fungen, die unseren Schüler­innen und Schülern dient und die durch städti­sche Mittel nicht abge­deckt werden, sammeln wir jedes Schul­jahr 18€ zusammen mit 12€ für die Toi­letten­auf­sicht ein, also insge­samt 30€ (Schul­euro). Haben Eltern mehrere Kinder an unserer Schule, vermin­dert sich der Betrag.

Schul­konfe­renz
Die Schul­konfe­renz ist das oberste be­schluss­fähige Gremium der Schule. In ihr sind Schüler-, Eltern- und Lehrer­vertre­ter paritä­tisch ver­treten.

Sekretariat
Die Sprechzeit für Schüler­innen und Schüler im Sekretariat ist auf die Zeit in den Pausen und am Montag, Mittwoch und Donnerstag auf die 5. und 6. Stunde und am Dienstag und Freitag auf die 7. Stunde beschränkt.
Am Ende eines Schultages (Montag, Mittwoch, Donnerstag nach der 8. Stunde und Dienstag, Freitag nach der 6. Stunde) können einge­zogene elektronische Geräte gegen Vor­lage des Schüler­ausweises abgeholt werden.
Nur in dringenden Fällen (z.B. Erkrankung) darf das Sekretariat außerhalb der angege­benen Zeiten betreten werden.
Anrufe erkrankter Schüler*innen bei ihren Eltern erfolgen ausschließlich durch das Personal im Sekretariat.
Alle Personen betreten das Sekretariat einzeln.

Streit­schlich­ter
Ältere Schüler­innen und Schüler werden zu Streit­schlich­tern ausge­bildet, sodass sie ihren Mit­schülern bei Lösen von Streitig­keiten helfen können.

Toi­letten­auf­sicht
Um allen saubere Toi­letten bieten zu können, haben wir eine Toi­letten­auf­sicht ange­stellt. Frau Schnei­der wird über die zusammen mit dem Schul­euro einge­sammel­ten Gelder in Höhe von 12€ pro Schüler finan­ziert (1€/Monat).

Über­gangs-Coaches
Schüler­innen und Schüler der Jahr­gangs­stufe 6 dienen ihren neuen Mit­schüle­rinnen und Mit­schüler der neuen fünften Klassen als Ansprech­partner und Betreuer.

Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Damit der Beginn des Unterrichts nicht gestört wird, sollen mit dem Gongzeichen zum Stundenanfang die Türen der Klassenräume geschlossen werden. Schülerinnen und Schüler warten auf dem Flur, bis die Lehrkraft erscheit. Erscheint die Fachlehrkraft nach fünf Minuten nicht, so meldet sich das Klassensprecherteam im Sekretariat.

Verlassen des Schulgrundstücks
Das Verlassen des Schul­geländes während der Pausen ist Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aus aufsichts- und versicherungs­rechtlichen Gründen verboten. Schüler­innen und Schüler der Sekundarstufe II, denen die Erlaubnis erteilt wurde, dürfen in Freistunden und Pausen das Schul­grundstück verlassen.

Verspätungen
Nach dem Schulgesetz sind Lehrerinnen und Lehrer und Schüler­innen und Schüler zur pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Pünktlich­keit ist darüber hinaus ein Gebot der Höflichkeit und Rücksicht gegenüber den anderen Lehrenden und Lernenden.
Bei Verspätungen in der Erprobungs- und Mittelstufe gelten folgende Regelungen für ein Schulhalbjahr:

  • 1. Verspätung: Begründung und mündliche Entschuldigung
  • 2. Verspätung: Ermahnung der Schülerinnen, des Schülers
  • 3. Verspätung: Information an die Eltern durch die Klassenleitung und schriftlicher Tadel
  • ab 4. Verspätung: Gespräch mit einem Mitglied der Schulleitung, ggf. eine Ordnungsmaßnahme

Ver­tre­tungs­plan
Der Ver­tre­tungs­plan hängt im Altbau aus und ist auch über unsere App “Untis Mobil” abrufbar.

Wasser­spender
Die Schule verfügt über einen Wasser­spender, der von allen Schüler­innen und Schüler kosten­frei genutzt werden kann. Er wird halb­jährlich gewartet und steht im Auf­enthalts­raum der Ober­stufe.

WebUntis
Schüler­innen und Schüler sowie ihre Erziehungs­berechtigten erhalten über
WebUntis via Web und unterwegs auf dem Smart­phone oder Tablet Zugriff auf den aktuellen Stunden- und Vertretungs­plan und können so über Änderungen schnell informiert werden.

Wertgegenstände
Um Dieb­stählen vorzubeugen, sollen Wert­gegenstände nicht unnötigerweise in die Schule mitgenommen werden, da eine Haftung ausgeschlossen ist. In den Sport­anlagen sind Uhren und Geld­börsen den Sport­lehrkräften zur Aufbewahrung zu übergeben.
Gefundene Wert­gegenstände werden im Sekretariat abgegeben, müssen dann aber beim Haus­meister abgeholt werden.