Zum Nachweis über den Erwerb bestimmter sprachlicher bzw. schriftlicher Fähigkeiten in Französisch und Latein, besteht die Möglichkeit über den Erwerb hier genannter Qualifikationen.
DELF
Bei dem DELF (Diplôme d’études de langue francaise) handelt es sich um ein international anerkanntes Zertifikat für Französisch als Fremdsprache. Es gilt als offizieller Nachweis über den Erwerb dementsprechender Sprachkenntnisse für die Immatrikulation an Hochschulen oder bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle im französisch sprechenden Ausland (Frankreich, Belgien, Schweiz und Kanada).
Es besteht aus sechs unabhängigen Einheiten, welche sich nach dem Sprachniveau der gemeinsamen europäischen Referenzrahmen des Europarats und dem europäischen Sprachenportfolio richten. Die entsprechenden Diplome werden vom französischen Bildungsministerium, dem “Ministère de l’Education Nationale“ ausgestellt.
Latinum
Als Nachweis über einen spezifischen Kompetenz- und Kenntnisstand im Umgang mit lateinischen Texten, fordern auch heute noch einige Studiengänge das Latinum. Die Zuerkennung eines solchen setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte binnen anspruchsvoller Stellen in Inhalt, Aussage und Aufbau nachvollziehen zu können. Hinsichtlich des Latinums gelten an nordrhein-westfälischen Universitäten und in den übrigen Bundesländern unterschiedliche Bedingungen. Auskunft über die vorherrschenden Modalitäten geben zumeist die Internetseiten der jeweiligen Hochschulen.
Das Latinum stellt eine Qualifikation dar, die durch aufsteigenden Unterricht entsprechend dem Lehrplan für das Fach Latein erworben werden kann. Die Note im Abschlusshalbjahr muss jedoch mindestens ausreichend (5 Punkte) betragen.
Das Latinum kann dabei auf verschiedene Weise erworben werden:
- Schülerinnen und Schüler, die das Fach ab Klasse 6 belegt haben, erhalten ihr Latinum am Ende der Klasse 10.
- Bei Lateinbeginn ab Klasse 8, erhalten die SchülerInnen ihr Latinum mit dem Ende der Q1 (d.h. am Ende der Jahrgangsstufe 11).
- Bei Lateinbeginn ab Klasse 10 als neueinsetzende 3. Fremdsprache erfolgt am Ende der Jahrgangsstufe 12 eine mündliche sowie schriftliche Prüfung.