Mensa­verein

Der EHKG-Mensa-Verein e.V. wird von ehren­amtlich tätigen Eltern und Lehrern getragen. Dabei betrei­ben wir am Elly-Heuss-Knapp-Gym­nasium sowohl die Mensa als auch die Cafe­teria. Wir möchten dabei durch ein quali­tativ hoch­wertiges Angebot über­zeugen und dem Grund­satz, dass niemand auf das Mittag­essen ver­zich­ten muss. Unser Konzept ist inner­halb der Duis­burger Schulen einzig­artig.

Durch den Verzicht von Fleisch­produk­ten reali­sieren wir ein kosten­gün­stiges Angebot. Für 3€ gibt es somit ein kom­plett­es Mittag­essen. Zudem sind wir Bioland-Partner (DE-ÖKO-006). Der Mensa-Verein wird nun regelmäßig von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Bioland steht für zukunftsweisende Landwirtschaft im Einklang mit der Natur. Uns geht es um gutes, hochwertiges Essen – verbunden mit der Wertschätzung gegenüber den Lebensmitteln und unseren regionalen Bio-Lieferanten. Transparenz, Tierwohl und authentischer Geschmack sind weitere Mehrwerte, die wir als Bioland-Partner gerne an unsere Gäste – also unsere Schulgemeinschaft – weitergeben.

Daher stammen die einge­setzten Nahrungs­mittel fast ausschließlich aus zerti­fizier­tem Bio-Anbau. Bei der Bescha­ffung der Nahrungs­mittel und bei der Her­stell­ung der Mahl­zeiten orien­tieren wir uns bewusst an den Prinzi­pien nach­haltigen Handelns. Wenn möglich beziehen wir daher regional und saisonal erhält­liche Produkte. Wir fragen zudem nach der Öko­bilanz bei der Erzeu­gung und Belie­ferung unserer Nahrungs­mittel.
Zu allen Lebens­mitteln finden sich dem­ent­sprech­end beglei­tende Infor­mationen über deren Herkunft sowie Ver­arbei­tung.

Die Essens­zuberei­tung erfolgt von fach- und sach­kundi­gen Mitar­beitern unseres Vereins. Wir beschäf­tigen außerdem einen Schul­koch und einen Bäcker. Die Klassen 5 und 6 essen im Klassen­verband in unserer Mensa. Diese werden durch einen Lehrer be­glei­tet, welcher den geord­neten Ablauf garan­tiert. Allen anderen Schüler­innen und Schülern steht das Essen in unserer Mensa frei. Möchten diese am Essens­angebot dort teil­nehmen, können sie in der Cafe­teria ein ent­sprech­endes Ticket für 3€ erwerben, das zum Essen in der Mensa berech­tigt.

Neben der Versor­gung mit hoch­wertigen Produk­ten, möchten wir jedoch auch dauer­haft auf das Bewusst­sein unserer Schüler­innen und Schüler ein­wirken, sodass durch unser Enga­gement ein Bewusst­sein für Qualität und Nach­haltig­keit in deren weiterer Lebens­führung geweckt werden soll. Wir handeln somit lokal, lassen uns regional belie­fern und denken global.

Unsere Liefer­anten sind (neben den Erzeug­nissen aus unserem Schulgarten):

Die Homepage unseres Zertifinzierungspartners erreichen Sie hier:

Sollten Sie sich für die Mitwir­kung an unserem Mensa­verein inter­essieren, erhalten Sie ein ent­sprech­endes Bei­tritts­formular bei Herrn Martin Schlak (0203 54439-19 / Raum: N 0.12).

Hier einen umfangreiches Glossar, das in alphabetischer Sortierung Antworten auf Fragen gibt:

Abteilungen
Aus welchen Abteilungen besteht der Verein?
Der Mensaverein besteht aus zwei Hauptabteilungen,
zum einen ist dies die gastronomische Abteilung,
zu der der Mensa- sowie Cafeteriabetrieb zählen,
zum anderen ist dies die Ganztagsabteilung,
zu der die Koordinierung des AG-Angebotes sowie
der externen Lernzeitbetreuung und die Leitung
des Selbstlernzentrums („Ellythek“) gehören.
Abteilungsleiter der gastronomischen Abteilung
ist Herr Fischer, die
Leitung des Selbstlernzentrums unterliegt Herrn Pracz,
in der gastronomischen Abteilung unterliegt
die Küchenleitung in der Mensa Herrn Lee.
Ansprechpartner: Fischer
Adresse
Welche Adresse hat der Verein?
EHKG-Mensa-Verein e.V.
Am Grillopark 24
47169 Duisburg
Tel: 0203/5443919
Fax: 0203/5443939
E-Mail-Adresse: mensa-verein@ehkg-du-iserv.de
Ansprechpartner
Wer sind die Ansprechpartner?
Vorstandsvorsitz des Vereins Christian Fremder, Bernd Linsen
Vorstandsmitglied und Kassierer des Vereins Jan Hündorf
Vorstandsmitglied und Schriftführerin des Vereins Terese Schielke
Leitung der Cafeteria und der gesamten gastronomischen Abteilung Andreas Fischer
Küchenchef Dominik Hehn
Buchhaltung und Beratung in BuT-Fragen Martin Schlak
Leitung des Selbstlernzentrums „Ellythek“ Jürgen Pracz
AG-Angebot
Wie funktioniert das AG-Angebot?
Der EHKG-Mensa-Verein e.V. übernimmt in Absprache
mit der Schulleitung sowie der Ganztagskoordination
und in Zusammenarbeit mit der Orga des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums
die Koordinierung des AG-Angebots der Schule.
Ansprechpartner: Herr Schlak
Aufsichten

Wie sind die Aufsichten in der Mensa geregelt?
Zu Beginn des Schuljahres werden die zur Aufsicht in der Mensa
eingesetzten Lehrerinnen und Lehrer über den Wochentag und den genauen Zeitraum informiert,
zu dem sie die jeweilige Klasse beim Mittagessen begleiten.
Darüber hinaus werden sie über ihre
genauen Aufgaben und den Ablauf der Essensbetreuung informiert.
Sollte eine Klasse ohne betreuende Lehrkraft in der Mensa erscheinen,
informiert das Mensapersonal hierüber.
Ansprechpartner: Herr Schlak
Bildung und Teilhabe (BuT)

Welche Beratungen erfolgen in Bezug auf Bildung und Teilhabe (BuT)?
Herr Schlak ist verantwortlich für die Koordinierung
der Beantragung der Kostenübernahme für das Mittagsessen
in der Mensa in Höhe von 3,- €. Dazu kontrolliert er in der
Mittagsessenszeit die Verpflegungsberechtigung der anwesenden
Schülerinnen und Schüler und nimmt ggf. Kontakt mit den Elternhäusern auf.
Die Erziehungsberechtigten berät Herr Schlak hinsichtlich ihrer
Unterstützungsberechtigung und ggf. bei der Antragsstellung einer Unterstützung.
Ansprechpartner: Schlak
Bioland Partner
Was bedeutet die Bioland-Zertifizierung?
Wir sind Bioland-Partner: Bioland steht für zukunftsweisende Landwirtschaft
im Einklang mit der Natur. Uns geht es um gutes, hochwertiges Essen –
verbunden mit der Wertschätzung gegenüber den Lebensmitteln und unseren
regionalen Bio-Lieferanten. Transparenz, Tierwohl und authentischer
Geschmack sind weitere Mehrwerte, die wir als Bioland-Partner gerne
an unsere Gäste – also unsere Schulgemeinschaft – weitergeben.
Ansprechpartner: Fischer
Buchhaltung

Wie funktioniert die Buchhaltung?
Herr Schlak ist für die Buchhaltung des Vereins verantwortlich.
Er überwacht die Kontoaktivitäten des Vereins, legt regelmäßig (wöchentlich)
Kontoauszüge an und archiviert diese digital sowie in Druckform.
Darüber hinaus bereitet er Einzüge und Zahlungen für die Ausführung durch den
Kassierer vor. In monatlich stattfindenden Sitzungen informiert er die
Geschäftsführung und den Vorstand über die finanzielle Entwicklung des Vereins,
zudem bereitet er die jährliche Gesamtbilanz durch eine Gesamtkontenübersicht
inkl. eines Diagramms zur finanziellen Entwicklung des Vereins in Absprache mit dem Kassierer vor.
Ansprechpartner: Schlak
Bücherei / Ellythek

Wer ist für die Ellythek verantwortlich?
Die durchgängigen Öffnungszeiten des Selbstlernzentrums („Ellythek“)
werden seitens des Vereins durch Herrn Pracz gewährleistet.
Herr Pracz ist für die komplette Organisation des Selbstlernzentrums
und dabei insbesondere für die Abwicklung der Buchausleihe und für die
Etatverwaltung verantwortlich. Helfende Schülerinnen und Schüler und
andere Unterstützer werden von ihm eingewiesen und geführt.
Die Ellythek ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Kann der Verein Bundefreiwillige einstellen?
Ja, als anerkannte Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst
ist es dem EHKG-Mensa-Verein e.V. möglich max. zwei Freiwillige
im Bundesfreiwilligendienst zum selben Zeitpunkt zu beschäftigen.
Zweck des Bundesfreiwilligendienstes ist es, dass sich Frauen und
Männer jedes Alters im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich
für das Allgemeinwohl engagieren. Der EHKG-Mensa-Verein e.V. hat es sich
dabei vor allem zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen die Möglichkeit einzuräumen,
erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten und dabei praktische
Erfahrungen und Kenntnisse über verschiedene Berufe zu sammeln.
Die Freiwilligen werden dabei im Rahmen von 40 Arbeitsstunden
pro Woche in allen Abteilungen des Mensavereins eingesetzt.
Da es sich bei dem Freiwilligendienst, wie es der Name bereits suggeriert,
um ein freiwilliges Engagement handelt, erfolgt keine Entlohnung der geleisteten Arbeit,
allerdings wird den Freiwilligen ein sogenanntes Taschengeld ausgezahlt.
Fragen zum konkreten Einsatz der aktuellen Freiwilligen im Verein können an
die Abteilungsleitungen gestellt werden, allgemeine Fragen zum
Bundesfreiwilligendienst sind an Herrn Sondermann zu richten.
Ansprechpartner: Abteilungsleitungen / Sondermann
Cafeteria
Wie funktioniert der Cafeteriabetrieb?
Die Cafeteria offeriert den Schülerinnen und Schülern sowie den an der Schule
beschäftigten Personen ein ausgewogenes Snackangebot u.a. in Form frisch an
der Schule gebackener und belegter Brötchen.
Die Cafeteria ist durchgängig zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Die Öffnungszeiten der Cafeteria werden durch die ständige Anwesenheit von
Cafeteriapersonal gewährleistet, so dass diese als Aufenthaltsmöglichkeit zum
Zwecke des Verzehrs der erworbenen Snacks durch die Schülerinnen und Schüler genutzt werden kann.
Die Leitung der Cafeteria obliegt Herrn Fischer, der nicht nur als Bäcker fungiert,
sondern darüber hinaus die Leitung des gesamten gastronomischen Bereichs
des EHKG-Mensa-Vereins übernimmt. Als Bereichsleiter der Gastronomie koordiniert
er in Absprache mit dem Vorstand und der Küchenleitung der Mensa die Zusammenarbeit
zwischen Cafeteria und Mensa sowie den Einsatz des weiteren Personals in beiden Bereichen.
Er ist zudem verantwortlich für Fragen der Betriebshygiene und den Arbeitsschutz.
Er kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Buchhaltung die wirtschaftliche
Entwicklung des Vereins und informiert den Vorstand regelmäßig hierüber.
Ansprechpartner: Fischer
Essensbetreuung
Wie wird die Essensbetreuung durchgeführt?
Die Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 nehmen zeitlich gestaffelt im Rahmen der Mittagspause im
Klassenverband das Essen zu sich. Jeder Klasse stehen hierfür 30 Minuten zur Verfügung.
Die genauen Essenszeiten werden durch Seher Fischer-Övüc koordiniert und können einem
Aushang am schwarzen Brett entnommen werden. Betreut werden die Schülerinnen und Schüler
hierbei von einer Lehrkraft. Die Betreuung seitens der Lehrkraft umfasst folgende Punkte:

  • Abholen der Klasse auf dem Schulhof vor dem Altbaueingang „Treppenhaus Mensa
  • Koordinierung der Kleider- Taschenablage im Mensavorraum.
  • Einweisung der Klasse in ihren Sitzbereich und Koordinierung einer
    gesitteten Essensausgabe (erfolgt durch Mensapersonal) an die Schülerinnen und Schüler.
    Da Salate und Desserts am offenen Buffet selbstständig genommen werden können,
    ist hier seitens der betreuenden Lehrkraft ein besonderes Augenmerk auf
    das Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu legen.
    Die SuS sollen zum (ausgewogenen) Essen animiert werden.
  • Sind alle Schülerinnen und Schüler versorgt, darf sich selbstverständlich
    auch die betreuende Lehrkraft mit Essen versorgen. Das Essen ist jedoch
    gemeinsam mit der zu betreuenden Klasse und nicht im gesonderten
    Lehrerverbund einzunehmen. Hierbei ist auf Benehmen der Kinder zu achte
    und gegebenenfalls erzieherisch auf die Schülerinnen und Schüler einzuwirken.
    Das Essen ist in diesem Falle für die betreuende Lehrperson kostenlos,
    ein in der Cafeteria erworbenes Ticket muss im Betreuungsfall also nicht entrichtet werden.
  • Koordinierung der Reinigung des Sitzbereiches. Dies umfasst in jedem
    Falle das feuchte Wischen und Abtrocknen der Tische mit den bereitgestellten
    Putzutensilien; im Falle noch am gleichen Tag nachfolgender Essensgruppen das
    Bereitstellen eines frischen Wasserkrugs und sauberer Gläser, sowie eines
    aufgefüllten Brotkorbes; im Falle keiner am gleichen Tag nachfolgenden
    Essensgruppen das Hochstellen der Stühle.
  • Das Entlassen der gesamten Klasse aus der Mensa, sobald alle SuS
    aufgegessen haben und der gesamte Sitzbereich der Klasse gereinigt ist.
    Zuvor sind keine SuS aus der Mensa zu entlassen, auch nicht, wenn sie
    kein Essen zu sich nehmen (wollen).
  • Je nach zeitlicher Festlegung der Essenzeiten umfasst die Mittagsbetreuung
    vor oder nach der Essensbegleitung eine fünfzehnminütige Aufsicht auf dem Schulhof.

Folgende Aufgaben rund um die Essensbetreuung werden durch das Mensapersonal übernommen:

  • Kontrolle der Essensberechtigung und ggf. Koordinierung der
    Abo-Anmeldung bzw. der BuT-Antragsstellung (durch Martin Schlak)
  • Ausgabe der Mittagessen (inkl. erzieherischem Einwirken
    und Ermunterung zur ausgewogenen Ernährung)
  • Auffüllen des Buffets
  • Bereitstellen der Putzutensilien
  • Kontrolle der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben
    des Lehrerpersonals
Ansprechpartnerin: Fischer-Övüc
Finanzierung / Mittel des Vereins
Wie finanziert sich der Verein?
Aufgrund seiner anerkannten Gemeinnützigkeit ist es dem EHKG-Mensa-Verein e.V.
nicht gestattet, Gewinne zu erwirtschaften. Vielmehr ist er laut Satzung dazu
verpflichtet sämtliche, ihm zur Verfügung stehenden Mittel nur für die
Satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden (siehe: Zweck und Gemeinnützigkeit).
Die zur Errichtung seiner Zwecke erforderlichen Mittel erwirbt der Verein
durch Mitgliederbeiträge, Geld- und Sachspenden
(für die eine Spendenquittung ausgestellt werden kann), sonstige Zuwendungen,
kapitalisierte Lehrerstellenanteile und Barmittel aus dem Programm „Geld oder Stelle“
und den Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen der Tätigkeit des satzungsgemäßen
Zweckbetriebes. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln
des Vereins. Die Organe des Vereins (d.h. Mitgliederversammlung und Vorstand)
arbeiten ausschließlich ehrenamtlich und ohne Vergütung. Die Mitglieder des
Vereins zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe von der
Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Der Mitgliedsbeitrag beträgt
derzeit 12,- € im Jahr, Schülerinnen und Schüler können von der Beitragspflicht befreit werden.
Ansprechpartner: Herr Hündorf
Ganztag
Wie unterstützt der Verein den Ganztagsbetrieb?
Der EHKG-Mensa-Verein e.V. unterstütz das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Duisburg
in der Gestaltung des Ganztagsbetriebes nicht nur durch die Sicherstellung des
Essensangebotes sondern auch durch die Gewährleistung der durchgängig geöffneten
Schulbibliothek (Ellythek), die Bereitstellung externer Mitarbeiter zur Betreuung
von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Lernzeiten sowie der Koordinierung
und z.T. Durchführung des AG-Angebotes. Die Finanzierung erfolgt über das
Programm „Geld oder Stelle“ worüber derzeit (Schuljahr 2023/24) eine Lehrkräftestelle kapitalisiert sind.
Ansprechpartnerin: Herr Schlak
Kassenprüfung
Wer ist für die Kassenprüfung verantwortlich?
Zwei durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählte
Vereinsmitglieder (ausgenommen der Vorstandsmitglieder) prüfen mindestens
einmal jährlich die Kassenführung des Vereins und fertigen hierüber einen
Bericht an, der auf der Mitgliederversammlung von ihnen vorgetragen wird
und der den Mitgliedern als Richtschnur für die Entlastung des Vorstandes gereicht.
Der Vorstand muss zu Beanstandungen der Kassenprüfer Stellung nehmen,
die diese in ihren Bericht aufnehmen. Bei erheblichen Beanstandungen
können die Kassenprüfer eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangen.
Ansprechpartner: Rehm / Vedder
Lernzeiten

Wie unterstützt der Verein die Lernzeiten?
In Unterstützung der Schule bei der Gestaltung des schulischen Ganztagsangebots
stellt der Mensa-Verein externe BetreuerInnen (in der Regel Lehramtsstudenten und Lehramtsstudentinnen)
für die Lernzeiten in den Jahrgangsstufen 6 – 8 bereit.
Ansprechpartnerin: Herr Schlak
Mensa
Wie funktioniert der Menabetrieb?
Die Mensa offeriert den Schülerinnen und Schülern für 3,- € sowie
allen am EHKG beschäftigten Personen für 3,50 € ein vollwertiges
Mittagessen. Das Essen kann wahlweise entweder per Lastschriftverfahren
als Drei- bzw. Fünftagesabonnement oder in Form von Einzeltickets,
die über die Cafeteria zu erwerben sind, bezahlt werden.
Die Finanzierung der Mensa erfolgt ausschließlich über diese
Essenbeiträge sowie unseren Förderer „Klöckner & Co. SE“, der
fehlende Essenbeiträge ausgleicht.
Das Mittagessen ist rein vegetarisch und wird vorwiegend aus
regionalen Produkten aus biologischem Anbau frisch an der
Schule zubereitet. Neben einem tagesaktuellen Hauptgericht,
das über Bain-Marie-Stationen tellerweise vom Mensapersonal
ausgegeben wird, gibt es eine Pastastation, ein Salatbuffet,
sowie ein Dessert- und Obstbuffet zur Selbstbedienung.
Selbstverständlich darf von allem nachgeholt bzw. nachgenommen werden.
Die täglichen Öffnungszeiten der Mensa sind von 11:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
In der Zeit von 11:20 Uhr bis 13:30 Uhr ist die Mensa für die
Klassenverbände der Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie für die zum
Essen angemeldeten SuS der Jahrgangsstufen 7 bis 9, die ohne Betreuung essen gehen,
reserviert.
Selbstverständlich können in dieser Zeit auch SuS der Sekundarstufe II
und das Schulpersonal essen gehen, allerdings bietet sich hierfür aufgrund
des begrenzten Platzangebotes bevorzugt die Stunde zwischen 13:30 und 14:30 Uhr an.
Ansprechpartner: Herr Lee, Herr Fischer
Mitarbeiterliste
Wer arbeitet beim Mensa-Verein?
Aktuelle Angaben zu einigen Mitarbeitern des EHKG-Mensa-Vereins e.V.
finden sich inklusive eines Bildes unter „Weitere Mitarbeiter“
Rückfragen zu weiteren Mitarbeitern (z.B. Mensa- und Cafeteriapersonal,
AG-Leitungen, Lernzeitbetreuer usw.) können an die Abteilungsleitungen gerichtet werden.
Ansprechpartner: Abteilungsleitungen / Vorstand
Mitgliederversammlung
Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung?
Die Mitgliederversammlung stellt das zentrale Organ und Entscheidungsgremium des Vereins dar. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Viertel des Geschäftsjahres auf Einladung des Vorstandsvorsitzenden statt. Sollte der Vorstandsvorsitzende verhindert sein, lädt sein Stellvertreter bzw. bei dessen Verhinderung der Kassierer zur ordentlichen Mitgliederversammlung, wobei eine Einladungsfrist von zwei Wochen zu wahren und die Tagesordnung offenzulegen ist.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden gleitet (bei Verhinderung siehe Vorgehen bei Einladung) und beschließt über:

  • den Geschäfts- und Kassenbericht des Vorstandes,
  • die Entlastung des Vorstandes,
  • die Wahl der Kassenprüfer (zwei Personen auf zwei Jahre Amtszeit),
  • die Festsetzung des Jahresmindestbeitrages für die Vereinsmitglieder,
  • Anträge der Mitglieder und des Vorstandes,
  • den Ausschluss von Mitgliedern,
  • Satzungsänderungen,
  • die Auflösung des Vereins.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können auf Beschluss des Vorstandes
oder unter Angabe des Zwecks auf Verlangen der Kassenprüfer bzw. auf Verlangen
eines Zehntels der Mitglieder stattfinden.
Eine ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist mit der Anzahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wobei Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
gefasst werden können. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Ansprechpartner: Vorstand
Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied des Vereins werden?
Mitglieder des Vereins können werden:

  • Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Duisburg besuchen,
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums Duisburg,
  • sonstige natürliche und juristische Personen sowie Vereinigungen,
    die an der Unterstützung der Vereinsarbeit interessiert sind
    (d.h. auch Mitarbeiter des Vereins können Vereinsmitglieder und damit
    unter Einschränkung durch den § 34 BGB in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sein).

Die Mitgliedschaft wird per schriftlicher Anmeldung erworben,
die durch den Vorstand schriftlich zu bestätigen ist.
Die Mitgliedschaft und die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte sind
nicht übertragbar oder vererblich. Die Mitgliedschaft endet durch
Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds sowie bei rückständiger
Beitragszahlung trotz Mahnung von mehr als einem Jahr. Der Austritt
ist jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann auf Vorschlag des Vorstandes
durch die Mitgliederversammlung bei grober Verletzung der Vereininteressen
beschlossen werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine
Rückzahlung gezahlter Beiträge. Die Mitglieder sind verpflichtet,
die Mitgliedsbeiträge zu zahlen und die Ziele des Vereins nach besten
Kräften zu fördern.
Alle Mitglieder sind berechtigt, dem Vorstand und der
Mitgliederversammlung Anträge vorzulegen. In der Mitgliederversammlung sind sie stimmberechtigt.

Ansprechpartner: Vorstand
Organem des Vereins
Welche Organe besitzt der Verein?
Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung.
  • der Vorstand.
Vorstand
Wer bildet den Vorstand des Vereins?
Der Vorstand des EHKG-Mensa-Vereins e.V. wird von der Mitgliederversammlung aus dem
Kreis der Vereinsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der gewählte Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt,
es sei denn er wird vorzeitig durch die Mitgliederversammlung abberufen
und durch einen neu gewählten Vorstand ersetzt. Der Vorstand besteht aus:

  • dem / der Vorsitzenden (Herr Bernd Wolfgang Linsen)
  • dem / der stellvertretenden Vorsitzenden (Herr Christian Fremder)
  • dem Kassierer / der Kassiererin (Herr Peter Sondermann)
  • dem Schriftführer / der Schriftführerin (Frau Heide Kammering)

Aufgabe des Vorstandes ist es, die laufenden Geschäfte zu führen, wobei der
Verein durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder vertreten wird. Rechtsverbindliche
Erklärungen wie z.B. Arbeitsverträge bedürfen folglich der Unterzeichnung zweier
Vorstandsmitglieder. Weitere zentrale Aufgaben des Vorstandes sind die Ausführung
der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie die jährliche Berichterstattung
an die Mitgliederversammlung über die laufende Geschäftsführung und die
wirtschaftliche Situation des Vereins. Die laufende Geschäftsführung wird
im Rahmen wöchentlich stattfindender Vorstandssitzungen gemeinsam mit den
Abteilungsleitungen Gastronomie und Ganztag (alle zwei Wochen unter Teilnahme des Schulleiters) abgestimmt.

Ansprechpartner: Linsen / Fremder / Hündorf
Zweck und Gemeinnützigkeit
Welchen Zweck verfolgt der Verein?
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Vorrangiger Zweck des Vereins
ist die Förderung von Bildung und Erziehung am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium
Duisburg mit der Leitidee der individuellen Persönlichkeitsförderung und der
Stärkung des Gemeinschaftssinns, vernetzt mit der Leitidee der Gesundheitsprophylaxe
und der Ernährungspädagogik. Hierzu bietet der Mensaverein nicht nur ein
vollwertiges und gesundes Ernährungsangebot über die Cafeteria und
die Mensa an, sondern er wird u.a. auch in Form zahlreicher betreuender
Angebote im Rahmen des schulischen AG-Angebotes und des Betriebes
eines Selbstlernzentrums („Ellythek“) usw. tätig.
Ansprechpartner: Vorstand