Richt­linien

Handy­verbot

Die Benut­zung von Mobil­tele­fonen ist inner­halb des Gebäudes nicht gestat­tet. Schüler­innen und Schüler, die ein Mobil­telefon mit sich tragen, müssen dieses aus­geschal­tet und nicht sichtbar verstaut haben. Bei Zu­wider­hand­lung wird das betref­fende Gerät in Verwah­rung genommen.

Unter­richts­zeiten

Eine Schul­stunde hat eine Länge von 45 Minuten, wobei unsere Unter­richts­zeiten am Vormit­tag in zwei Doppel­stunden zusammen­gefasst sind. Die erste Unter­richts­stunde beginnt um 7.55 Uhr.

Pau­senre­gelung

1. In den großen Pausen (um 09.25 Uhr, 11.15 Uhr und um 13.10 Uhr) begeben sich alle Schüler­innen und Schüler unver­züglich nach draußen, die Lehr­kraft schließt die Klassen- und Fach­räume ab. Die Schüler­innen und Schüler ver­lassen das Gebäude über die im Flucht­plan ausge­wiesenen Trep­penhäu­ser und gelangen so auf den Schulhof. Der Schüler­strom fließt grund­sätzlich immer auf dem kür­zes­ten Weg nur von oben nach unten, um das Un­fallri­siko auf ein Minimum zu redu­zieren. Alle Kolle­ginnen und Kollegen tragen gemein­same Verant­wortung für die Umsetz­ung dieser Regelung.

2. Bei Fünf-Minuten-Pausen schließt die Fach­lehr­kraft den Fachraum ab, sofern sie nicht mit den Schülern im Raum ver­bleibt. Das gilt auch für einen Klassen­raum, wenn dort kein an­schließ­ender Unter­richt statt­findet.

3. Vor dem Ab­schlie­ßen versi­chert sich die Lehr­kraft, dass der Raum in ordent­lichem Zustand ver­lassen wird. Das bedeutet ins­beson­dere, dass der Raum gefegt ist, die Fenster ge­schlos­sen sind und die Tafel gewischt ist. Verlässt eine Lern­gruppe (Klasse oder Kurs) ihren Raum, werden die Stühle hoch­ge­stellt und der Raum gefegt. Vor den großen Pausen ist ebenso zu ver­fahren.

4. Die Aufent­halts­möglich­keiten für Schüler­innen und Schüler in der großen Pause sind die Pausen­höfe, die Cafe­teria und für die Schüler­innen und Schüler der Ober­stufe der Ober­stufen­raum.

5. “Regen­pausen” werden durch ein zusätz­liches Gong­zeichen bekannt gegeben. Klassen­räume bleiben oder werden geöffnet. Die Schüler­innen und Schüler bleiben dann im Schul­gebäude, die Außen­auf­sicht der Lehr­kräfte unter­stützt die Auf­sich­ten im Gebäude. Hof­aufsich­ten begeben sich in den 2. Stock des Altbaus, Ein­gangs­auf­sichten in den ersten Stock des Altbaus, die Wiesen­aufsicht unter­stützt im Neubau.

6. Ball­spielen im Gebäude ist verboten. Ball­spiele mit Soft­bällen auf dem Schulhof können bei ent­spre­chen­der Rück­sicht­nahme der Schüler­innen und Schüler bis auf Weiteres zuge­lassen werden. Ball­spiele mit Hart­bällen sind nur auf dem Spiel­feld vor der Sport­halle erlaubt, an allen anderen Orten verboten.