Viermal in einem Schuljahr tritt die Erprobungsstufenkonferenz zusammen. Hier treffen alle in einer Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer zusammen, um intensiv über die Schülerinnen und Schüler auf der Basis gemeinsam dokumentierter Beobachtungen zu beraten.
Gegebenenfalls wird hierbei darüber entschieden, ob und in welchem Umfang mögliche notwendige Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.
Zum Ende der 6. Klasse entscheidet die Versetzungskonferenz zudem schließlich über die Eignung des Kindes für die gewählte Schulform. Sollte die Konferenz zu dem Entschluss kommen, dass Ihr Kind besser innerhalb einer anderen Schulform aufgehoben ist, wird Ihnen dieses spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mit dem Angebot für ein Beratungsgespräch mitgeteilt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen und Ihrem Kind bei einem Wechsel stets unterstützend zur Seite.