Informationen zum Coronavirus, Stand Montag, 27.04., 14:00 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
hier ein Update des bisherigen Informationsstandes zur erneuten Erweiterung der Notbetreuung:
Für wen wird die Notbetreuung erweitert?
Die Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung sind ab Do, 23.04. ausgeweitet worden. Um welche Tätigkeitsbereiche es sich handelt, lesen Sie hier.
Welche Auswirkungen hat dies auf alleinerziehende Elternteile?
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab Do, 23.04. Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.
Für welchen Zeitraum gilt die Notbetreuung?
Die Notbetreuung steht bei Bedarf von Montag bis Freitag zur Verfügung.
Wie melde ich mich zur Notbetreuung an?
Verwenden Sie bei Bedarf bitte den hier abrufbaren Antrag auf Betreuung und hinterlegen sie ihn uns direkt im Sekretariat oder senden ihn als Anhang an ehkg@stadt-duisburg.de.
Wie erhalte ich weitere Informationen?
Fragen rund um die Notbetreuung beantwortet das Ministerium für Schule und Bildung hier.
Lieber Gruß
Ute Gibbels und Holger Rinn
(Schulleitung)
Weitere Informationen zum Thema Corona finden Sie hier:
Corona: Abitur
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