Handyverbot
Die Benutzung von Mobiltelefonen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler, die ein Mobiltelefon mit sich tragen, müssen dieses ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut haben. Bei Zuwiderhandlung wird das betreffende Gerät in Verwahrung genommen.
Unterrichtszeiten
Eine Schulstunde hat eine Länge von 45 Minuten, wobei unsere Unterrichtszeiten am Vormittag in zwei Doppelstunden zusammengefasst sind. Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 7.55 Uhr.
Pausenregelung
1. In den großen Pausen (um 09.25 Uhr, 11.15 Uhr und um 13.10 Uhr) begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich nach draußen, die Lehrkraft schließt die Klassen- und Fachräume ab. Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Gebäude über die im Fluchtplan ausgewiesenen Treppenhäuser und gelangen so auf den Schulhof. Der Schülerstrom fließt grundsätzlich immer auf dem kürzesten Weg nur von oben nach unten, um das Unfallrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Alle Kolleginnen und Kollegen tragen gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung dieser Regelung.
2. Bei Fünf-Minuten-Pausen schließt die Fachlehrkraft den Fachraum ab, sofern sie nicht mit den Schülern im Raum verbleibt. Das gilt auch für einen Klassenraum, wenn dort kein anschließender Unterricht stattfindet.
3. Vor dem Abschließen versichert sich die Lehrkraft, dass der Raum in ordentlichem Zustand verlassen wird. Das bedeutet insbesondere, dass der Raum gefegt ist, die Fenster geschlossen sind und die Tafel gewischt ist. Verlässt eine Lerngruppe (Klasse oder Kurs) ihren Raum, werden die Stühle hochgestellt und der Raum gefegt. Vor den großen Pausen ist ebenso zu verfahren.
4. Die Aufenthaltsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in der großen Pause sind die Pausenhöfe, die Cafeteria und für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe der Oberstufenraum.
5. “Regenpausen” werden durch ein zusätzliches Gongzeichen bekannt gegeben. Klassenräume bleiben oder werden geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dann im Schulgebäude, die Außenaufsicht der Lehrkräfte unterstützt die Aufsichten im Gebäude. Hofaufsichten begeben sich in den 2. Stock des Altbaus, Eingangsaufsichten in den ersten Stock des Altbaus, die Wiesenaufsicht unterstützt im Neubau.
6. Ballspielen im Gebäude ist verboten. Ballspiele mit Softbällen auf dem Schulhof können bei entsprechender Rücksichtnahme der Schülerinnen und Schüler bis auf Weiteres zugelassen werden. Ballspiele mit Hartbällen sind nur auf dem Spielfeld vor der Sporthalle erlaubt, an allen anderen Orten verboten.