Vor dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht kann die Beurlaubung vom Unterricht nur in zwingenden Fällen erfolgen. So finden Arzt- und Zahnarztbesuche in der Regel am Nachmittag statt.
Alle Beurlaubungen müssen von Ihnen als Erziehungsberechtigten rechtzeitig, d.h. sobald der Termin bekannt ist, schriftlich beantragt werden. Dazu können Sie die Formulare im Schulplaner verwenden. Für einen Tag werden Beurlaubungen von der Klassenleitung, für mehrere Tage vom Schulleiter ausgesprochen.
Beurlaubungen direkt vor oder nach den Schulferien können nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund ausgesprochen werden.
Entsprechende Anträge sind spätestens drei Wochen vor Ferienbeginn schriftlich an den Schulleiter zu stellen. Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien erkranken, bitten wir Sie, ein ärztliches Attest vorzulegen.