Beur­laubung

Vor dem Hinter­grund der gesetz­lich gere­gelten Schul­pflicht kann die Be­urlau­bung vom Unter­richt nur in zwin­genden Fällen erfolgen. So finden Arzt- und Zahn­arzt­besuche in der Regel am Nach­mittag statt.

Alle Beur­laubung­en müssen von Ihnen als Erzieh­ungsbe­rechtig­ten recht­zeitig, d.h. sobald der Termin bekannt ist, schrift­lich bean­tragt werden. Dazu können Sie die Formulare im Schulplaner verwenden. Für einen Tag werden Beur­laubung­en von der Klassen­leitung, für mehrere Tage vom Schul­leiter ausge­sprochen.

Beur­laubung­en direkt vor oder nach den Schul­ferien können nur in Aus­nahme­fällen und aus wich­tigem Grund ausge­sprochen werden.

Entspre­chende Anträge sind spätes­tens drei Wochen vor Ferien­beginn schrift­lich an den Schul­leiter zu stellen. Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien erkran­ken, bitten wir Sie, ein ärzt­liches Attest vorzu­legen.