Vor der Einschulung: Vorbereitung im Schulhalbjahr
Die neu aufzunehmenden Kinder lernen ihre zukünftige Klassenleitung in ihrer jeweiligen Grundschule kennen. Fachgespräche unter den betreffenden Lehrern finden statt. Es wird Einsicht in die vorliegenden Akten und in die diagnostischen Hypothesen vorliegender Gutachten genommen. Erste Kontakte zu Eltern werden geknüpft.
Nach den Anmeldungen beginnt die Teambildung. Die Klassenleitungen werden festgelegt und es wird eine erste Teamsitzung mit den abgebenden GrundschulkollegenInnen, den Integrationshelfern sowie den Eltern einberufen. Gegebenenfalls wird in Absprache mit den Eltern ein neuer Integrationshelfer gesucht und eingestellt.
Erprobungsstufe: Eingliederungsphase
Je nach Erfordernis werden die Kinder zunächst im Unterricht der Klasse begleitet. Für zielgleich zu fördernde Kinder werden die Lernbedingungen ausgelotet und eventuelle Nachteile ausgeglichen. Die Anforderungen bei zieldifferent zu fördernden Kindern werden schrittweise an ihre Leistungsfähigkeit angepasst. Je nach Förderbedarf werden in äußerer Differenzierung Lernmöglichkeiten in den Förderräumen der Schule organisiert. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Fachangebote in der Klasse bedeutend von den Lernvoraussetzungen der betreffenden Kinder abweichen und/oder eine basale Förderung sinnvoller erscheint.
Die Förderplanung erfolgt im Team im Zusammenspiel von Fach- und Klassenlehrer sowie Förderlehrer. Ziel ist dabei zunächst eine möglichst vollzeitliche Begleitung der Kinder, um Unterstützung zu organisieren und die Fachlehrer zu entlasten. Denkbar ist auch in bestimmten Unterrichtsfächern oder -phasen der Verzicht auf Begleitung.
Die Phase der Eingliederung erstreckt sich über das 5.und 6. Schuljahr. Es ist eine lange Zeit der Beobachtung nötig, in der ein personaler Kontakt zu den Kindern aufgebaut wird und oft auch externe Förderkapazitäten angebahnt werden müssen, z.B. die Unterstützung des Elternhauses, eine weitergehende psychologische Diagnostik, die Einleitung von Heilverfahren, o.ä.. Während dieser Phase wird auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ein Förderplan entwickelt und beständig fortgeschrieben.
Mittelstufe: Auseinandersetzung mit der persönlichen Einschränkung und Abschlüsse
Mit dem Beginn der Pubertät tritt die Selbstwahrnehmung der Einschränkung, die den besonderen pädagogischen Förderbedarf eines heranwachsenden Jugendlichen ausmacht, stärker in den Vordergrund. Hier liegt deshalb fortan ein neuer Schwerpunkt der sonderpädagogischen Arbeit.
Die Jugendlichen werden bei der Bewältigung der emotionalen Schwierigkeiten im Umgang mit ihren Einschränkungen durch Einzel- und Kleingruppengespräche unterstützt. Wenn es geht, werden Mitschüler einbezogen. Vielleicht muss jetzt auch die Klasse zunehmend im Umgang mit den Besonderheiten gestützt werden. Jugendliche mit besonderem Förderbedarf durchlaufen oft veränderte und/oder zeitlich versetzte Entwicklungsprozesse. Bei ihren Entwicklungsaufgaben im Rahmen der Pubertät sollen sie deshalb in besonderem Maße begleitet werden. Während dieser Zeit müssen sich die Jugendlichen mit steigenden Leistungsanforderungen, Problemen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung und überregionalen Vergleichsarbeiten auseinandersetzen. Dabei werden sie sonderpädagogisch begleitet.
Alle zielgleich geförderten Schüler erhalten den von ihnen in der Klasse 10 erreichten Schulabschluss. Alle zieldifferent geförderten Schüler erhalten den Abschluss der Förderschule ihres Förderschwerpunktes. Zieldifferent geförderte Schüler mit dem Förderschwerpunkt “Lernen“ können bei entsprechenden Leistungen den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben.