Phasen

Vor der Ein­schulung: Vorbe­reit­ung im Schul­halb­jahr 

Die neu auf­zunehm­enden Kinder lernen ihre zukünf­tige Klassen­leitung in ihrer jewei­ligen Grund­schule kennen. Fach­gesprä­che unter den be­treff­enden Lehrern finden statt. Es wird Ein­sicht in die vor­liegen­den Akten und in die dia­gnos­tischen Hypo­thesen vor­liegen­der Gut­achten ge­nommen. Erste Kon­takte zu Eltern werden ge­knüpft.

Nach den Anmel­dungen beginnt die Team­bildung. Die Klassen­leitung­en werden fest­gelegt und es wird eine erste Team­sitzung mit den abge­benden Grund­schul­kolleg­enInnen, den Inte­grations­helfern sowie den Eltern ein­berufen. Ge­gebenen­falls wird in Ab­sprache mit den Eltern ein neuer Inte­grations­helfer gesucht und ein­ge­stellt.

 

Erpro­bungs­stufe: Ein­glieder­ungs­phase

Je nach Erfor­dernis werden die Kinder zu­nächst im Unter­richt der Klasse be­glei­tet. Für ziel­gleich zu för­dern­de Kinder werden die Lern­beding­ungen aus­gelotet und even­tuelle Nach­teile aus­geglich­en. Die An­forder­ungen bei ziel­dif­fe­rent zu för­dern­den Kindern werden schritt­weise an ihre Leis­tungs­fähig­keit ange­passt. Je nach Förder­bedarf werden in äußerer Diff­eren­zier­ung Lern­möglich­keiten in den Förder­räumen der Schule organi­siert. Dies trifft ins­beson­dere dann zu, wenn die Fachan­gebote in der Klasse be­deutend von den Lern­voraus­setzung­en der be­treff­enden Kinder ab­weichen und/oder eine basale För­der­ung sinn­voller er­scheint.

Die För­derpla­nung erfolgt im Team im Zusammen­spiel von Fach- und Klassen­lehrer sowie Förder­lehrer. Ziel ist dabei zu­nächst eine mög­lichst voll­zeit­liche Beglei­tung der Kinder, um Unter­stütz­ung zu organi­sieren und die Fach­lehrer zu ent­lasten. Denkbar ist auch in be­stimmten Unter­richts­fächern oder -phasen der Ver­zicht auf Beglei­tung.

Die Phase der Ein­glieder­ung er­streckt sich über das 5.und 6. Schul­jahr. Es ist eine lange Zeit der Beo­bach­tung nötig, in der ein perso­naler Kontakt zu den Kindern auf­gebaut wird und oft auch externe Förder­kapazi­täten ange­bahnt werden müssen, z.B. die Unter­stütz­ung des Eltern­hauses, eine wei­ter­gehende psycho­logische Diag­nos­tik, die Ein­leitung von Heil­ver­fahren, o.ä.. Während dieser Phase wird auf Grund­lage der ge­wonnen­en Erkennt­nisse ein Förder­plan ent­wick­elt und be­ständig fort­geschrie­ben.

 

Mittel­stufe: Ausein­ander­setzung mit der persön­lichen Ein­schränk­ung und Ab­schlüsse

Mit dem Beginn der Puber­tät tritt die Selbst­wahr­nehmung der Ein­schränk­ung, die den be­son­deren pädago­gischen Förder­bedarf eines heran­wachsen­den Jugend­lichen aus­macht, stärker in den Vor­der­grund. Hier liegt deshalb fortan ein neuer Schwer­punkt der sonder­pädago­gischen Arbeit.

Die Jugend­lichen werden bei der Bewäl­tigung der emo­tio­nalen Schwie­rigkei­ten im Umgang mit ihren Ein­schränk­ungen durch Einzel- und Klein­grup­pen­gesprä­che unter­stützt. Wenn es geht, werden Mit­schüler ein­bezogen. Viel­leicht muss jetzt auch die Klasse zu­nehm­end im Umgang mit den Be­sonder­heiten ge­stützt werden. Jugend­liche mit beson­derem Förder­bedarf durch­laufen oft ver­änderte und/oder zeit­lich ver­setz­te Entwick­lungs­prozesse. Bei ihren Entwick­lungsauf­gaben im Rahmen der Puber­tät sollen sie deshalb in beson­derem Maße be­glei­tet werden. Während dieser Zeit müssen sich die Jugend­lichen mit stei­genden Lei­stungs­anforder­ungen, Pro­blemen der äußeren Fach­leis­tungs­diffe­ren­zier­ung und über­regio­nalen Ver­gleichs­arbei­ten ausein­ander­setzen. Dabei werden sie sonder­pädago­gisch be­glei­tet.

Alle ziel­gleich geför­derten Schüler er­halten den von ihnen in der Klasse 10 er­reich­ten Schul­ab­schluss. Alle ziel­dif­fe­rent geför­derten Schüler er­halten den Ab­schluss der Förder­schule ihres Förder­schwer­punktes. Ziel­dif­fe­rent geför­derte Schüler mit dem Förder­schwer­punkt “Lernen“ können bei ent­sprech­enden Lei­stung­en den Haupt­schulab­schluss nach Klasse 9 erwer­ben.