Schulstart nach den Ferien

Infor­ma­tionen, Stand Freitag 09.04.

Liebe Eltern und Er­ziehungs­berechtig­te, liebe Schüler­innen und Schüler,
seit gestern Abend wissen wir, wie der Schulbetrieb nach den Osterferien ab Montag, dem 12.04. fortgeführt wird. Gegenüber den Regelungen vor den Osterferien gelten folgende Änderungen:

Wie wird der Unterricht in den Jahrgangsstufen 5-10 (EF) fortgeführt?
Vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 10 (EF) in der kommenden Woche, also von Mo, 12.04. bis Fr, 16.04. ausschließlich als Distanzunterricht durchgeführt wird.

Wird der Unterricht der Q1 und Q2 sowie der IVKs im Präsenzunterricht durchgeführt?
Ja, die Stufen Q1 und Q2 verbleiben im Präsenzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler der IVK, die im Sommer ihre Abschlüsse ablegen, werden ebenfalls in präsenz unterrichtet.

Wie werden die Abiturvorbereitungen und die Abiturprüfungen für die Q2 durchgeführt?
Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am Fr, 23.04.. Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Q2 in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen wird sich auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.

Gibt es eine Testpflicht?
Ja, abweichend von der Regelung vor den Osterferien besteht mit Wiederbeginn des Unterrichts eine grundsätzliche Testpflicht in Form von zweimaligen wöchentlichen Tests für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weiteres Personal an den Schulen. Der Schulbesuch wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegen darf.

Welche Konsequenzen hat es, nicht an den Testungen teilzunehmen?
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Ein daraus folgendes Recht auf Unterricht in Distanz gibt es nicht.

Gibt es weiterhin eine Notbetreuung?
Ja, für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 wird ab kommenden Montag eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Wir bieten daher auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die zu Hause nicht angemessen betreut werden können. Das Anmeldeformular ist hier abrufbar.

Ich wünsche uns allen unter den immer noch sehr problematischen schulischen Bedingungen einen guten Neustart und unseren zukünftigen Abiturientinnen und Abiturienten viel Erfolg bei den bald beginnenden Prüfungen!

Herzliche Grüße

Holger Rinn
(Schulleiter)